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von Claudia Nowack

Wie viel kostet eine Handwerkerstunde?

Wenn ein Kunde wissen möchte was ihn eine Handwerkerstunde kostet, dann liegt die Antwort durchschnittlich zwischen 50 und 60 Euro. Hierbei handelt es sich aber NICHT um den Stundenverdienst! Dieser Stundenverrechnungssatz bedeutet noch lange nicht, dass der Betrieb auch so viel verdient.

Die meisten Kunden verstehen nicht, wieso eine Handwerkerstunde so „teuer“ ist. Dabei wissen sie oft einfach nur nicht, wie sich die Kosten für den Handwerker zusammensetzen.

So berechnet sich eine Handwerkerstunde:

19,00 Euro Bruttostundenlohn Geselle 38 %
12,00 Euro Lohnnebenkosten 25 %
16,00 Euro Betriebliche Gemeinkosten 32 %
2,35 Euro Gewinn 5 %
     

49,35 Euro

Stundenverrechnungssatz Netto  
9,38 Euro Mehrwertsteuer 19 %
58,73 Euro Stundenverrechnungssatz Brutto  
     

Und um das alles zu veranschaulichen, ein Beispiel:

Ein Kunde vergibt einen Auftrag. Als der Metallbaugeselle kommt, fragt der Kunde ihn beiläufig, wie hoch sein Stundenlohn sei. Antwort: 19,00 Euro. Später kommt die Rechnung des Meisters mit einem Stundenverrechnungssatz von 49,00 Euro – ohne MwSt. „Schöne Gewinnspanne!“ denkt der Kunde verärgert.

Was er nicht bedenkt: Der Meister muss seinem Gesellen auch während der Urlaubs- und Feiertage, bei Krankheit usw. Lohn zahlen. Außerdem zahlt er Weihnachtsgeld und VWL. Auf alle genannten Positionen fällt auch noch der Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie Berufsgenossenschaft usw. an. Diese Lohnnebenkosten betragen ca. 63 Prozent des Metallbauerlohnes oder (wie in unserem Beispiel) 12,00 Euro. Um seinem Gesellen also 19,00 Euro zahlen zu können, müsste der Meister 31,00 Euro verlangen.

Darüber hinaus entstehen im Handwerksbetrieb aber noch weitere Kosten: Die Gemeinkosten.
Diese liegen in unserer Branche bezogen auf den Gesellenlohn, bei ca. 84 Prozent oder (in unserem Beispiel) bei 16,00 Euro.

Zusammen sind das 19,00 + 12,00 + 16,00 = 47,00 Euro. Hierzu kommt ein Zuschlag für Wagnis und Gewinn von 5 % Prozent. So liegt der Stundenverrechnungssatz in unserem Beispiel bei 49,35 Euro ohne MwSt.

Hier noch einmal ein Überblick:

Lohnnebenkosten:

Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), bezahlte Urlaubs- und Feiertage, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Mutterschaftsurlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Beitrag zur Umlage am Insolvenzgeld, Abgabe nach dem Schwerbehindertenrecht, nicht verrechenbare Zeiten

Betriebliche Gemeinkosten:

Gehälter und Personalnebenkosten für Mitarbeiter im Büro, Raumkosten, Heizung, Strom, Gas, Wasser, betriebliche Versicherungen, Gebühren, Beiträge, Porto, Telefon, Werbung, Internet, EDV, Kfz-Kosten, Rechts- und Beratungskosten, Instandhaltung, Reparaturen, Reinigung, Zinsen für Kredite, Abschreibungen auf abnutzbare Wirtschaftsgüter, kalkulatorische Kosten

Vor überhöhten Rechnungen müssen Sie als Kunde aber keine Angst haben! Denn die meisten Aufträge werden erst nach dem Erstellen eines individuellen Angebotes vergeben. Dort sind in der Regel alle gewünschten Leistungen aufgeführt und nach Massen/Mengen (m², m, Stück etc.) aufgeschlüsselt. An diese Preise halten wir uns natürlich!

Sie zahlen also nicht mehr als vorher vereinbart.

(Stand: Mai 2019)

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